Balkonkraftwerk‑Gesetz 2025: Was gilt jetzt?
Klar & kompakt: 800 W Wechselrichter, 2.000 Wp Module, Anmeldung, Zähler, Stecker, Mietrecht, Steuer – Stand 06. August 2025.
Leistungsgrenzen (gesetzlich)
- Wechselrichter: bis 800 W (AC).
- Module: zusammen bis 2.000 Wp.
- Hinweis: Die technische Anschlussnorm des VDE wird 2025 angepasst. Bis dahin können Norm/Produktregeln noch nachhinken – Details siehe unten.
Anmeldung/Registrierung
- Nur noch MaStR‑Registrierung (Bundesnetzagentur) erforderlich – die frühere doppelte Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
- Die Registrierung ist online möglich; der Zählerwechsel wird im Anschluss vom Messstellenbetreiber veranlasst.
- Frist beachten (typisch: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren).
Tipp: Halte Hersteller/Modell von WR/Modulen, Standort, Inbetriebnahmedatum und Zählernummer bereit.
Zähler & Ferraris
- Ferraris‑Zähler ohne Rücklaufsperre ist übergangsweise geduldet – Betrieb darf starten, bis der moderne Zähler (i. d. R. Zweirichtungszähler) getauscht ist.
- Der Tausch erfolgt durch den Messstellenbetreiber; Dauer: von wenigen Wochen bis einige Monate.
- Nach dem Tausch ist ein Rückwärtslaufen ausgeschlossen.
Stecker & Normen (Schuko vs. Energiesteckvorrichtung)
- Das Gesetz erlaubt 800 W AC und 2.000 Wp; die technischen Normen (VDE‑Anschlussregel) werden 2025 angepasst.
- Eine Produktnorm für Steckersolar (DIN VDE V 0126‑95) ist in Arbeit bzw. im Entwurf; sie soll u. a. die Nutzung von Schuko als Energiesteckvorrichtung adressieren.
- Bis zur finalen Norm: lokale Vorgaben des Netzgebiets beachten; viele Betreiber nutzen Schuko (Betteri→Schuko) – bei Unsicherheit Elektriker fragen.
Mietrecht & WEG
Balkonkraftwerke gelten als privilegiert. Vermieter:innen und Eigentümergemeinschaften dürfen die grundsätzliche Installation nur ausnahmsweise untersagen, können aber die Art der Anbringung (z. B. optische/bauliche Ausführung) mitbestimmen. Info/Abstimmung vorab ist empfehlenswert.
Service: Auf Wunsch stelle ich dir Musterbriefe (Info an Vermieter/WEG) als DOC/PDF bereit.
Steuer (0 % Umsatzsteuer)
Die Lieferung vieler PV‑Komponenten (inkl. Balkonkraftwerke) ist weiterhin mit 0 % USt begünstigt. Dadurch entfallen die Mehrwertsteuerkosten beim Kauf. Gilt für Endkund:innen beim Erwerb begünstigter Komponenten; Details und Abgrenzungen beachten.
Von 600 W auf 800 W umrüsten
- Viele Mikrowechselrichter (z. B. Deye, Hoymiles) lassen sich via App/Portal auf 800 W umstellen (sofern WR dies unterstützt).
- Prüfe: Firmware aktuell, Netzvorgaben, MaStR‑Daten (Leistung anpassen), Zähler (moderner Zähler vorhanden).
- Mehr Modulleistung (z. B. 2× 415 Wp → 2× 450 Wp) ist erlaubt, solange der WR auf 800 W limitiert bleibt.
FAQ
Reicht die Registrierung im MaStR wirklich aus?
Ja – seit Solarpaket I genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister; eine zusätzliche Netzbetreiber‑Meldung ist nicht mehr erforderlich. Der Messstellenbetreiber organisiert den Zählerwechsel.
Darf mein Ferraris‑Zähler (ohne Rücklaufsperre) vor dem Tausch laufen?
Ja, übergangsweise ist der Betrieb erlaubt. Nach dem Zählerwechsel läuft der Zähler nicht mehr rückwärts.
Ist Schuko jetzt offiziell erlaubt?
Die gesetzliche Leistungsgrenze ist 800 W; die Produkt‑/Anschlussnormen werden 2025 angepasst. Viele Betreiber nutzen Schuko; beachte bis dahin lokale Vorgaben bzw. empfohlene Energiesteckvorrichtungen.
Muss ich als Mieter:in um Erlaubnis fragen?
Grundsätzlich privilegiert – informiere Vermieter:in/WEG. Über die Art der Anbringung darf mitbestimmt werden (z. B. Optik, Befestigung, Statik).